Hast du noch Fragen?

Wir freuen uns, wenn wir dir deine Fragen beantworten können.

    Die wichtigsten Informationen zu Versicherungen von Schutzklick

    “Wie kann ich meinen Schutzbrief widerrufen?”

    Möchtest du deinen abgeschlossenen Schutzbrief innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist stornieren, schicke einen formlosen Widerruf via unserem Kontaktformular oder per E-Mail, Post oder Fax an unseren Kundenservice. Die Kontaktadresse hierfür kannst du den die zugestellten Versicherungsunterlagen entnehmen.

    Falls Du Deine bestehende Versicherung kündigen möchtest, steht Dir unser Kontaktformular zur Verfügung. Als Betreff wähle bitte “Kündigung vormerken” aus.  Bitte beachte, dass keine Kündigung notwendig ist, wenn Deine Versicherung automatisch abläuft.

    “Wie hoch ist die Selbstbeteiligung und wann muss ich diese zahlen?”

    Im Schadenfall fällt bei unserem Schutzbrief für Mobile Elektronik i.d.R. eine Selbstbeteiligung an. Diese richtet sich nach der gewählten Preisgruppe (unsubventionierter Neupreis des Geräts). Genaue Informationen findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu deinem Schutzbrief.

    Die Selbstbeteiligung kannst du direkt online bezahlen, sobald die Prüfung deines Geräts abgeschlossen wurde. Hierzu bekommst du von uns per Mail einen Link zur Online-Zahlung zugesandt. Bezahlen kannst du via Kreditkarte, PayPal, Lastschrift oder Sofortüberweisung.

    Sobald die Zahlung angewiesen wurde, wird unser Reparaturpartner umgehend informiert und beginnt sofort mit der Reparatur deines Geräts.

    “Kann ich ein Gerät in meiner Werkstatt vor Ort reparieren lassen?”

    Unser weitverzweigtes Reparaturnetzwerk ist in der Lage, alle gängigen Modelle schnell und hochwertig zu reparieren. Auf Grund unserer Rahmenvereinbarungen mit diesen Reparaturpartner können wir dir den Versicherungsschutz günstig anbieten. Zudem geben die Reparaturpartner dir eine Garantie auf ihre Reparatur. Aus diesen Gründen ist das Reparieren vor Ort bei einem selbst gewählten Reparaturpartner gemäß unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht notwendig und möglich.

    “Welche Laufzeit hat der Schutzbrief für Mobile Elektronik?”

    Bei Abschluss der Versicherung kannst Du eine anfängliche Laufzeit von 12 oder 24 Monaten wählen.

    Dein Schutzbrief verlängert sich automatisch, ohne dass du etwas tun musst. Insgesamt sind Geräte bis maximal 36 Monate Gerätealter versicherbar. Die anfallende Prämie für die Verlängerung wird automatisch über die von dir hinterlegte Zahlungsart abgebucht. Solltest du keine Verlängerung wünschen, kannst du uns bis 1 Monat vor Vertragsverlängerung schriftlich deine Stornierung mitteilen.

    Für Schutzbriefe, die vor September 2018 abgeschlossen wurden gilt:
    Diese verlängern sich nicht automatisch. Wir werden rechtzeitig vor Ende der Laufzeit mit einem Verlängerungsangebot per E-Mail auf dich zukommen. Solltest du keine Verlängerung wünschen, brauchst du nichts zu tun – dein Schutzbrief läuft dann einfach aus.

    Bist du dir unsicher, welche Regelung für deinen Schutzbrief gilt, schaue bitte in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die wir dir auch mit deinem Versicherungszertifikat zugestellt haben.

    “Bekomme ich während der Reparatur ein Leihgerät?”

    Aufgrund unseres schlanken Reparaturprozesses sind wir in der Lage, Reparaturen innerhalb kürzester Zeit abzuwickeln.Daher bieten wir generell keinen Leihgeräteservice an.

    “Innerhalb welcher Zeit muss ich einen Schaden melden?”

    Bitte melde Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden, um mögliche Folgebeschädigungen und damit eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden.

    “Bis zu welchem Alter kann ich mein Gerät noch versichern?”

    Du kannst dein Gerät noch bis zu 3 Monate nach Kauf bei uns schützen. Bitte beachte, dass für Geräte, die zum Zeitpunkt der Versicherung älter als 7 Tage ab dem auf dem Kaufbeleg ausgewiesenen Kaufdatum sind, eine Wartezeit von 6 Wochen anfällt. Für Schäden, die in dieser Zeit passieren, können wir leider keine Kostenübernahme anbieten.

    “Kann ich auch ein gebraucht gekauftes Gerät versichern?”

    Natürlich kannst du auch ein gebrauchtes Gerät (Mobile Elektronik) versichern. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gerät schadenfrei ist und du im Schadenfall eine Kopie des Erstkaufbelegs sowie einen Beleg über den Gebrauchtkauf einreichen kannst, damit wir das Gerätealter sowie den Besitzerwechsel eindeutig nachvollziehen können. Bitte beachte, dass der Erstkauf bei Versicherungsschluss nicht länger als 3 Monate her sein darf. Für Austausch- & Swap-Geräte bzw. generalüberholte Geräte sowie Ausstellungsstücke können wir leider keinen Versicherungsschutz anbieten.

    “Ich habe mein Gerät über einen Mobilfunkvertrag sehr günstig erworben. Welchen Gerätepreis muss ich auswählen?”

    Bei subventionierten Geräten richten wir uns nach der UVP (Unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers zum Zeitpunkt des Gerätekaufs. Diese kannst du bei deinem Händler erfragen. So stellst du sicher, dass dein Gerät im Schadenfall nicht unterversichert ist.

    “Ich finde meine Vertragsunterlagen nicht mehr. Kann ich mir diese erneut zukommen lassen?”

    Wir senden dir deine Versicherungsunterlagen gerne erneut zu.

    Hierzu benötigen wir vorab die von dir bei Versicherungsabschluss angegebene E-Mail-Adresse (wohin wir seinerzeit deine Unterlagen gesendet haben) und/oder die bei Abschluss angegebene Geräte-IMEI/Seriennummer.

    Da bei Vertragsabschluss oft lediglich diese beiden Daten abgefragt werden, sind diese zwecks Suche in unserem System leider zwingend notwendig.

    Deine Anfrage mit den genannten Daten sendest du dann bitte via Kontaktformular an unseren Kundenservice.

    Du erreichst uns montags bis freitags von 09 Uhr bis 19 Uhr.