So kann man es auch machen. Wer ein Klimagerät für das Büro sucht, sollte sich aber besser vorher beim Fachhändler über die bestmögliche Montage-Möglichkeiten informieren

Klimagerät am Arbeitsplatz – wann die Firma handeln muss

Der Sommer ist da – und bringt eine wahre Hitzewelle mit sich. Was Ferienkinder und Urlauber freut, ist am Arbeitsplatz häufig eine echte Belastung. Was aber müssen Arbeitgeber leisten. Muss ein Klimagerät her und welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer? Schutzklick klärt auf.

Für die nötige Abkühlung sorgen - Klimagerät oder Ventilator erleichtern den Arbeitsalltag bei Hitze
Für die nötige Abkühlung sorgen – Klimagerät oder Ventilator erleichtern den Arbeitsalltag bei Hitze

Schon der Weg zum Büro kann im Hochsommer zur Qual werden: Vollgestopfte Busse, überhitze Bahnen. Und wenn der Schweiß fließt ist, an produktivem Arbeiten schon gar nicht zu denken.

Aus der Schule hat man es noch im Ohr, das magische Zauberwort „Hitzefrei“. Während dies im Schulalltag erst vor ein paar Jahren abgeschafft wurden (Recht auf Bildung und so), gab es dieses Konstrukt für Berufstätige noch nie – und zwar ganz gleich wie hoch die Temperaturen steigen.

Dies bedeutet aber nicht, dass es gar keine Rechte für Arbeitnehmer gibt. Ab 26 Grad „sollte“, bei Raumtemperaturen über 30 Grad „muss“ gehandelt werden. Generell sind Arbeitgeber verpflichtet Maßnahmen zum Schutz der Angestellten zu ergreifen. In der Arbeitsstättenverordnung steht, dass Büros so eingerichtet werden müssen, dass von ihnen keine Gefährdung für die Gesundheit ausgehen können. Insgesamt kann der Arbeitgeber nach den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ handeln, das genaue Vorgehen steht dann frei. Fest steht nur, dass technische Maßnahmen vor personenbezogenen durchzuführen sind.

Bauliche Maßnahmen sind demnach vorrangig zu beachten. Dies können Einrichtungen wie Wärmedämmungen, die Anbringung von Jalousien oder die Installation von Klimaanlagen bzw. eines Klimageräts sein.

Klimagerät hilft nicht – was dann?

Erst wenn alle baulichen und äußeren Regeln getroffen sind und die Temperaturen im Sommer trotz Klimagerät und Co. nicht unter 30 Grad fallen, sollte über Gleitzeitregelungen oder Homeoffice Möglichkeiten nachgedacht werden. Übersteigen Temperaturen im Büro die 35 Grad, dann gilt in Deutschland ein Arbeitsverbot in dem entsprechenden Raum. Homeoffice ist dann allerdings auch nur auf Weisung des Chefs erlaubt, vorrangig muss er erstmal nur einen anderen (kühleren) Raum zur Verfügung haben.

Wenn der Arbeitgeber sich nicht an diese Maßnahmen hält, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann sanktioniert werden. Das Strafmaß reicht von Geldbußen bis hin zur Freiheitsstrafe. Ob dies allerdings zielführend ist bleibt fraglich. Oft bleibt in solchen Fällen böses Blut zwischen Arbeitgeber und –nehmer zurück.

Klimagerät selber mitbringen

Man kennt es: vom USB betriebenen bis zum großen Standventilator. Oft bringen Kollegen und Bürogemeinschaften ihr eigenes Klimagerät mit. Diese Idee ist sicherlich nicht die Schlechteste, sie ist aber mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Nicht nur hohe Stromkosten sind dabei Streitpunkt, sondern auch Verstöße gegen Brandschutz oder die Belästigung anderer Kollegen.

Wer vorher alles abstimmt, der hat mit seinem Klimagerät sicherlich eine gute Abkühlungslösung. Auch berufliche Kleiderordnungen müssen eingehalten werden, bis der Arbeitgeber sie explizit lockert. Einseitiges Hinwegsetzen ist ein Kündigungsgrund.

So kann man es auch machen. Wer ein Klimagerät für das Büro sucht, sollte sich aber besser vorher beim Fachhändler über die bestmögliche Montage-Möglichkeiten informieren
So kann man es auch machen. Wer ein Klimagerät für das Büro sucht, sollte sich aber besser vorher beim Fachhändler über die bestmögliche Montage-Möglichkeiten informieren

Klimagerät richtig eingesetzt

Ein Klimagerät gibt es schon beim Discounter. Jedoch ist dies für ein Büro oft ungeeignet. Lieber sollte man sich mit dem Chef zusammensetzen und entweder auf günstige sowie stromsparende Ventilatoren setzen oder ein passendes Klimagerät entsprechend von Raumgröße, Budget und Stromverbrauch auswählen. Am besten lässt man sich hier ein Angebot vom Fachanbieter machen. Der kennt die Leistung pro Quadratmeter und erörtert die Möglichkeiten der Wärmeableitung für das entsprechende Klimagerät.

Wer sich ein Klimagerät ausgewählt hat und endlich im Büro die kühlen Vorzüge genießen kann, der sollte auch bedenken, dass aufgrund des hohen Preises und der starken Beanspruchung häufig Schäden auftreten können. Kurzschlüsse, Bedienfehler oder Fremdschäden, eintretende Flüssigkeit oder Diebstahl sind ärgerlich und können mit einer Klimagerät Versicherung abgesichert werden.

So ist man auf der geschützten Seite und kommt cool durch den Sommer