Damit der Urlaub mit Hund entspannt für Mensch und Tier wird, gilt es zuvor einiges zu beachten

Urlaub mit Hund – Tipps für die sorgenfreie Erholung

Damit der Urlaub mit Hund entspannt für Mensch und Tier wird, gilt es zuvor einiges zu beachten
Damit der Urlaub mit Hund entspannt für Mensch und Tier wird, gilt es zuvor einiges zu beachten…

Hundebesitzer kennen die Situation: Neben der Frage nach dem richtigen Urlaubsziel, muss auch eine weitere zentrale Frage beantwortet werden: mit oder ohne Hund? Während die Entscheidung bei Fernreisen noch sehr leicht fällt, denn hier sollte man sich schon allein zum Wohl des Tieres gegen eine Mitnahme und für einen guten Hundesitter entscheiden, sieht es bei Urlauben in Europa oder im eigenen Land ganz anders aus. Schutzklick zeigt worauf es bei einer Reise mit Hund ankommt und wie sie für Mensch und Tier eine wunderschöne Zeit wird.

Urlaub mit Hund in Deutschland:

Laut einer aktuellen, repräsentativen Umfrage von deals.com verbringen sechs von zehn Deutschen ihren Urlaub am liebsten im eigenen Land. Ein Hauptgrund ist das Sparpotential. Für Hundebesitzer dürfte dies ebenso eine Rolle spielen. Zumal zusätzlichen Ausgaben, wie etwa für Impfungen entfallen. Mit Blick auf den Hund sind zudem kurze Anreisewege, eine gute Infrastruktur und für den Ernstfall einfache, barrierefreie Kommunikation mit Tierärzten als klare Vorteile zu nennen.

Urlaub mit Hund in Europa:

Wer sich für eine Reise ins europäische Ausland entscheidet und seinen Hund bei sich haben möchte, der sollte sich rechtzeitig über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes informieren. Diese sind auch innerhalb der EU-Staaten keineswegs gleich, sondern unterscheiden sich stark. Impfpflicht, Einreiseverbot für bestimmte Rassen, Maulkorbpflicht…auch die ohnehin sinnvolle Reiseapotheke für den Hund sollte hier noch achtsamer gepackt werden, bedenkt man, dass in vielen Regionen (wie etwa großen Teilen Skandinaviens) der nächste Tierarzt stundenweit entfernt seien könnte.

Wir haben einige Länder und die aktuellen Bestimmungen (Stand 07/2015) exemplarisch herausgesucht.* Dies ersetzt jedoch nicht die Recherche und die Kontaktierung des Tierarztes im Vorfeld der Reise:

1) Dänemark:

  • Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis, aus dem in deutscher, englischer, französischer und dänischer Sprache hervorgeht, dass das Tier mindestens 30 und nicht mehr als 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Hierzu muss der Internationale Impfpass benutzt werden
  • Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:

1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac

2) Frankreich:

  • Gültige Tollwutimpfung bei Tieren älter als 3 Monate
  • Bei Erstimpfung müssen 30 Tage vergangen sein vor der Einreise
  • Anerkannt wird eine jährliche Impfung. Tiere unter 3Monaten ist eine Einreise nicht gestattet

3) Italien:

  • Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend
  • Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz
  • Impfung mindestens 20 Tage vor Einreise
  • Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen.
  • Maulkorb und Leine mitnehmen

4) Niederlande:

  • Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Für Reisen muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage alt sein
  • Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation (Chip) bei ihren Hunden anbringen zu lassen
  • Hunde, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht eingeführt werden. Seit Ende Dezember 2014 müssen alle Haustiere eine Tollwutimpfung haben. Diese Impfung wird jedoch erst mit 12 Wochen durchgeführt und ist nach 3 Wochen gültig
  • In den Niederlanden gilt Leinenpflicht

5) Österreich:

  • Ärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich
  • Name und Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe müssen aus dem Zeugnis hervorgehen
  • Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein, aber nicht länger als 12 Monate zurück liegen
  • Maulkorb und Leine mitbringen

6) Schweden:

  • Die früher obligatorische Wurmkur und Bluttest entfallen seit 2012
  • D-Kennzeichnung mit Mikrochip vorgeschrieben (deutlich erkennbare Tätowierung nur bei Vornahme vor Juli 2011)
  • Impfung gegen Tollwut ab 3 Monaten entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat

Die Beispiele zeigen nochmals, wie verschieden die aktuellen Regeln innerhalb der EU sind. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass neben der Tollwutimpfung auch der EU Heimtierausweis immer Pflicht sind. Darüber hinaus ist es ratsam, mindestens ein halbes Jahr vor der geplanten Reise die aktuellen Gesetzgebungen zu recherchieren und den Tierarzt zu konsultieren.

Wichtig auch: Die Reisebestimmungen der Länder beachten, die durchquert werden sollen/müssen.

Die Einreisebestimmungen für Hunde unterscheiden sich auch innerhalb der EU stark -
Die Einreisebestimmungen für Hunde unterscheiden sich auch innerhalb der EU stark. Neben einer Reisecheckliste also rechtzeitig den Tierarzt kontaktieren.

Reise-Checkliste für den Urlaub mit Hund:

Neben den Einreisebestimmungen und dem Gespräch mit dem Tierarzt sowie der Besorgung von Medikamenten gilt es, noch ein paar andere Vorkehrungen zu treffen:

  • Erste Hilfe Set und Reiseapotheke
  • Hunde vor Ort anmelden (Ferienhaus etc.)
  • Reisetipps für Urlaub mit Hund erfragen. Hier helfen Blogs, Magazine und spezielle Reiseführer
  • Reisezubehör, Futter und Spielzeug einpacken. Als Insidertipp: Eine der gewohnten Lieblingsdecken mitzunehmen hilft ungemein, den Hund an die Ferienbleibe zu gewöhnen
  • Tierfreundliche Reiseroute wählen, mit genug Pausen für den nötigen Auslauf
  • Hitze meiden und ggf. nachts fahren, genug Wasser mitnehmen
  • Leinen, Schleppleinen, Adressschild (am besten auch mit Urlaubsanschrift!), Maulkorb
  • Sicherungsmöglichkeiten des Hundes (Box etc) nochmals überprüfen
  • EU Reisepass
  • Versicherungsnummer und Anschrift der Haftpflichtversicherung für den Hund mitnehmen/notieren

Fazit:  Wer eine Reise mit Hund plant, der muss so einiges beachten. Wie so oft gilt: rechtzeitiges Informieren und planen erleichtert den Urlaub ungemein und schützt vor bösen Überraschungen an der Grenze oder sonstigen Kontrollen. Eine Tier-Haftpflichtversicherung ist zudem mehr als nur ratsam, da sie weltweit vor Schäden absichert, die der Hund verursacht. Gerade beim Herumtollen im Urlaub kommt es häufig zu Zwischenfällen. Vor allem dienen die Maßnahmen aber dem Wohl des Vierbeiners.

Schutzklick wünscht einen erholsamen Urlaub mit Hund
Schutzklick wünscht allen Tierfreunden einen erholsamen Urlaub mit Hund

 

* Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit trotz Pflege dieser Angaben. Gültigkeit der Angaben nur bei Wohnsitz innerhalb der EU